Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuständigkeit für Alternative Verbraucher Streitbeilegung

1. Im Falle einer Streitbeilegung zwischen Verbraucher und Firmen, reguliert durch das portugiesische Gesetz Nr 144/2015 vom 8. September, kann der Verbraucher sich an zuständige Alternative Streitbeilegungsstelle für Verbraucherrechtsstreitigkeiten wenden.

 

2. Unbeschadet der Rechtsbeugung, Gesetze und Verordnungen, an die Alternative Beilegungsstellen von Verbraucherrechtsstreitigkeiten (ABV) gebunden sind, gilt als kompetent für Alternative Streitbeilegungsstellen für die Regulierung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten, die Instanz, die für den Standort, in dem der Kauf und Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen vertraglich beschlossen wurde, zuständig ist, oder alternativ die sich auf die Kompetenz spezialisierte Instanz, soweit für den Sektor vorhanden.

 

3. Falls sich in dem Standort, in dem der Abschluss des Vertrages erfolgte, keine kompetente Instanz für die Regulierung von Streitbeilegung des Sektors befindet, oder die sich dort befindenden Instanzen sich als nicht kompetent für die Regulierung betrachten, kann sich der Verbraucher an das "Nationale Zentrum für Informationen und Streitbeilegung" (Centro Nacional de Informação e Arbitragem de Conflitos de Consumo) in Lissabon wenden, über die E-Mail-Adresse cniacc@unl.pt oder über die Seite http://www.arbitragemdeconsumo.org.

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